Das Berichtsheft, der Begleiter 


Die einen mögen es, die anderen hassen es.

 

Doch ist das Berichtsheft unser ständiger Begleiter während unserer kompletten Ausbildungszeit und entscheidet auch darüber, ob du zur Prüfung zugelassen wirst oder nicht.
Auf der anderen Seite gilt es aber auch als Ausbildungsnachweis.
Womit nachgewiesen werden kann, ob alle Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.
Seid Oktober 2017 wurde gesetzlich geregelt, dass der Betrieb und der Azubi sich über die elektronische oder manuelle Führung des Berichtsheftes einigen müssen.

Eine extra Vereinbarung über die Führung gibt es heute nur noch in vereinzelten Fällen.

Mittlerweile sind die Optionen im Ausbildungsvertrag bei Abschluss wählbar.